Heizungssanierung im 14-Parteien-Haus
Komplettpaket: Fördermittelbegleitung mit mehreren Eigentümern, Heizlastberechnung, Heizkörperauslegung und hydraulischer Abgleich aus einer Hand.
In wenigen Schritten zur voraussichtlichen Fördersumme für Ihren Heizungstausch. Damit es ganz genau wird, nehmen wir uns Ihres Falls gern auch persönlich an.
Grundlage: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) und KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026. Unverbindliche Orientierungsrechnung, siehe Haftungsausschluss.
Jedes gute Handwerk beginnt mit einer sauberen Planung. Sie entscheidet, ob Ihre neue Heizung effizient läuft, und der Staat beteiligt sich an ihren Kosten.
Richtig dimensioniert statt überdimensioniert, niedrige Vorlauftemperaturen, gute Jahresarbeitszahl und dauerhaft geringere Stromkosten.
50 % Zuschuss auf Fachplanung und Baubegleitung bei Gebäudehülle, Lüftung und Heizungsoptimierung (BAFA). Beim Heizungstausch nach KfW 458 alternativ 50 % Steuerermäßigung auf die Energieberaterkosten nach § 35c EStG.
Wir planen Ihre neue Heizung, Ihr Fachunternehmen setzt um, und wir prüfen am Ende, ob alles richtig eingestellt ist. Dazwischen kümmern wir uns um Antrag, Nachweise und Auszahlung der Förderung.
Gebäudeenergieberater (HWK) · Installateur- und Heizungsbauermeister · Betriebswirt (HwO) · gelisteter Energieeffizienz-Experte
Hinweis: Den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen Eigentümerinnen und Eigentümer selbst; eine Vertretung ist nur bei WEG über die Verwaltung zulässig. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
Komplettpaket: Fördermittelbegleitung mit mehreren Eigentümern, Heizlastberechnung, Heizkörperauslegung und hydraulischer Abgleich aus einer Hand.
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| Antrag ab | 1. WE | 2.–6. WE | ab 7. WE |
|---|---|---|---|
| 21.07.2026 | 28.000 € | je 15.000 € | je 8.000 € |
| 01.02.2027 | 27.250 € | ||
| 01.08.2027 | 26.500 € | ||
| 01.02.2028 | 25.750 € | ||
| 01.08.2028 | 25.000 € | ||
| 01.02.2029 | 24.250 € | ||
| 01.08.2029 | 23.500 € | ||
| 01.02.2030 | 22.750 € | ||
| 01.08.2030 | 22.000 € |
Pro Gebäude insgesamt, verteilt zu gleichen Teilen auf alle WE.
| Komponente | Satz | Wer |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle |
| Grundförderung WP ab Q1 2027 | 15 % | alle |
| Wertschöpfungs-Bonus WP (EU-Ursprung) ab Q1 2027 | +15 % | alle |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 16 → 0 % | Selbstnutzer |
| Einkommens-Bonus | 10/30/40 % | Selbstnutzer |
| Obergrenze je WE | 70 % | |
| Obergrenze bei zVE ≤ 30.000 € (mit Kind ≤ 40.000 €) | 80 % |
| Antrag | Bonus |
|---|---|
| 21.07.2026 – 31.01.2027 | 16 % |
| 01.02.2027 – 31.07.2027 | 12 % |
| 01.08.2027 – 31.01.2028 | 8 % |
| 01.02.2028 – 31.07.2028 | 4 % |
| ab 01.08.2028 | entfällt |
Öl, Kohle, Gas-Etage, Nachtspeicher: altersunabhängig. Gas zentral, Biomasse: ≥ 20 Jahre. Funktionstüchtig, fachgerecht entsorgt.
| zVE Haushalt | ohne Kind | mit Kind < 18 |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | 40 % |
| 30.001 – 40.000 € | 30 % | 40 % |
| 40.001 – 50.000 € | 10 % | 30 % |
| 50.001 – 60.000 € | – | 10 % |
| ab 60.001 € | – | – |
zVE = Durchschnitt 2. und 3. Jahr vor Antrag (Antrag 2026: 2023/2024), nur per ESt-Bescheid.
| Merkmal | 358 (Plus) | 359 |
|---|---|---|
| Antragsteller | Privatperson, Eigentum EFH oder Sondereigentum (Maßnahme nur dort), Selbstnutzung als Hauptwohnsitz | alle übrigen, u. a. Vermieter, WEG, Unternehmen; MFH nur 359 |
| Haushaltseinkommen | ≤ 90.000 € | ohne Grenze |
| Zins | zusätzlich verbilligt | aus Bundesmitteln verbilligt |
| Kreditrahmen | bis 100 % der förderfähigen Kosten laut Zusage (KfW) bzw. Bescheid (BAFA), auch über dem Zuschuss-Höchstbetrag; max. 120.000 € je WE | |
| Antrag | über Finanzierungspartner, Zuschuss noch nicht ausgezahlt, Zusage ≤ 12 Monate alt | |
| Laufzeit | 4–35 Jahre; 1–5 Tilgungsfreijahre je Variante; Zinsbindung bis 10 Jahre bzw. gesamte Laufzeit | |
Konditionen tagesaktuell unter kfw.de/konditionen.
Quellen: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (Nr. 5.3, 8.3, 8.4, 8.6, TMA 3.x); KfW-Merkblatt 458, Bestellnr. 600 000 5131, Stand 09/2026; kfw.de/458; KfW-Merkblatt Ergänzungskredit 358/359, Bestellnr. 600 000 5135, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026.
Vier Fragen zu Ihrem Haus. Das Ergebnis zeigt, wie gut die Voraussetzungen für eine Wärmepumpe sind.
Dieser Förderrechner ist ein unverbindliches Informationsangebot der Pruß Energiekonzepte GmbH. Die Ergebnisse sind überschlägige Orientierungswerte, die ausschließlich auf den eingegebenen Daten und dem angegebenen Stand der Förderbedingungen beruhen. Sie stellen weder eine Förderzusage noch eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzen keine individuelle Prüfung des Einzelfalls durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten.
Über Förderfähigkeit und Höhe des Zuschusses entscheidet allein die KfW im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Förderrichtlinie, das Merkblatt der KfW sowie die schriftliche Zusage. Förderbedingungen können sich kurzfristig und ohne Vorankündigung ändern.
Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnung. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung des Rechners oder aus Entscheidungen auf Grundlage seiner Ergebnisse entstehen, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Verbindliche Auskünfte erteilen wir ausschließlich im Rahmen eines schriftlichen Auftrags.
Stand der Berechnungsgrundlagen: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), KfW-Merkblatt 458 Stand 09/2026.
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