KfW 458 · Heizungsförderung für Privatpersonen

Ermitteln Sie jetzt Ihre Förderprognose.

In wenigen Schritten zur voraussichtlichen Fördersumme für Ihren Heizungstausch. Damit es ganz genau wird, nehmen wir uns Ihres Falls gern auch persönlich an.

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Grundlage: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) und KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026. Unverbindliche Orientierungsrechnung, siehe Haftungsausschluss.

Gebäudedaten

Förderhöchstbetrag Gebäude
–

Bestehende Heizung

Neue Heizung

Erweiterte Einstellungen
Rechenbeispiel · fiktiver Fall

So greifen Zuschuss und Ergänzungskredit ineinander

1

Kosten

2

Finanzierung während der Umsetzung

3

Nach Abschluss

So eine Aufstellung für mein Haus Fiktives Beispiel mit den Förderregeln für einen Antrag am heutigen Tag. Zinssatz ist eine Annahme, keine KfW-Kondition. Den BAFA-Zuschuss für die Gebäudehülle legt der Zuwendungsbescheid fest; er ist hier nicht beziffert.
Gute Planung zahlt sich doppelt aus

Gute Planung ist das Fundament. Und sie wird doppelt belohnt.

Jedes gute Handwerk beginnt mit einer sauberen Planung. Sie entscheidet, ob Ihre neue Heizung effizient läuft, und der Staat beteiligt sich an ihren Kosten.

Belohnung 1Eine Anlage, die richtig läuft

Richtig dimensioniert statt überdimensioniert, niedrige Vorlauftemperaturen, gute Jahresarbeitszahl und dauerhaft geringere Stromkosten.

Belohnung 250 % vom Staat

50 % Zuschuss auf Fachplanung und Baubegleitung bei Gebäudehülle, Lüftung und Heizungsoptimierung (BAFA). Beim Heizungstausch nach KfW 458 alternativ 50 % Steuerermäßigung auf die Energieberaterkosten nach § 35c EStG.

Planung anfragen Förderfähig bis 5.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus, 2.000 € je Wohneinheit im Mehrfamilienhaus (max. 20.000 €). § 35c nur ohne BEG-Förderung derselben Maßnahme. Welcher Weg sich für Sie mehr lohnt, prüfen wir gemeinsam.
Aus dem Hause Pruß Energiekonzepte

Von der Planung bis zur Auszahlung. Alles aus einer Hand.

Wir planen Ihre neue Heizung, Ihr Fachunternehmen setzt um, und wir prüfen am Ende, ob alles richtig eingestellt ist. Dazwischen kümmern wir uns um Antrag, Nachweise und Auszahlung der Förderung.

Denis Pruß im Beratungsgespräch mit einem Kunden
Denis PrußGebäudeenergieberater (HWK), Heizungsbauermeister, Ihr persönlicher Ansprechpartner
  1. 1 Planen & beantragen
    • Raumweise Heizlastberechnung (DIN EN 12831)
    • Wärmepumpen-Check: Eignung der Heizkörper und Flächenheizungen
    • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
    • Bestätigung zum Antrag (BzA) und Begleitung durch den Förderantrag
  2. 2 Ausführen lassen
    • Umsetzung durch Ihr Fachunternehmen nach unserer Planung
    • Prüfung der Angebote auf Förderfähigkeit
    • Abstimmung mit dem Fachbetrieb bei technischen Fragen
    • Zusatzanträge für Boni bei WEG und Mehrfamilienhaus
  3. 3 Prüfen & auszahlen
    • Kontrolle der Inbetriebnahme- und Einstellparameter der Wärmepumpe
    • Heizkurve, Vorlauftemperaturen und Volumenströme im Soll
    • Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Nachweise
    • Begleitung bis zur Auszahlung des Zuschusses
Außerdem für Sie da: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Lüftungskonzepte (DIN 1946-6) Energetische Baubegleitung Blower-Door-Messung Förderung Gebäudehülle (BAFA)

Gebäudeenergieberater (HWK) · Installateur- und Heizungsbauermeister · Betriebswirt (HwO) · gelisteter Energieeffizienz-Experte

Pruß Energiekonzepte GmbH
Denis Pruß · Geschäftsführer
Sandforter Weg 87B, 59379 Selm
Tel. 02592 240 5079 · Mobil 0151 40338884
info@energiekonzepte.nrw

Hinweis: Den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen Eigentümerinnen und Eigentümer selbst; eine Vertretung ist nur bei WEG über die Verwaltung zulässig. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

Aus unserer Praxis

Mehrfamilienhaus

Heizungssanierung im 14-Parteien-Haus

Komplettpaket: Fördermittelbegleitung mit mehreren Eigentümern, Heizlastberechnung, Heizkörperauslegung und hydraulischer Abgleich aus einer Hand.

Beherbergung

Hydraulischer Abgleich im Einrohrsystem

Großes Gästehaus im Münsterland: hydraulischer Abgleich trotz Einrohrheizung, eine Aufgabe, an der viele scheitern.

Einfamilienhaus

1960er-Jahre-Haus zum Effizienzhaus 70

Komplettsanierung eines Einfamilienhauses aus den 60er Jahren auf den Standard Effizienzhaus 70.

Gewerbe · laufend

Von der Soccerhalle zur Padelhalle

Energetische Sanierungsplanung beim Umbau einer Sporthalle in Dortmund, einschließlich Unterlagen für die Finanzierung.

Regelwerk kompakt

Tabellen anzeigen

Förderhöchstbetrag Heizung (Nr. 8.3.1 a)

Antrag ab1. WE2.–6. WEab 7. WE
21.07.202628.000 €je 15.000 €je 8.000 €
01.02.202727.250 €
01.08.202726.500 €
01.02.202825.750 €
01.08.202825.000 €
01.02.202924.250 €
01.08.202923.500 €
01.02.203022.750 €
01.08.203022.000 €

Pro Gebäude insgesamt, verteilt zu gleichen Teilen auf alle WE.

Fördersätze

KomponenteSatzWer
Grundförderung30 %alle
Grundförderung WP ab Q1 202715 %alle
Wertschöpfungs-Bonus WP (EU-Ursprung) ab Q1 2027+15 %alle
Klimageschwindigkeits-Bonus16 → 0 %Selbstnutzer
Einkommens-Bonus10/30/40 %Selbstnutzer
Obergrenze je WE70 %
Obergrenze bei zVE ≤ 30.000 € (mit Kind ≤ 40.000 €)80 %

Klimageschwindigkeits-Bonus (Nr. 8.4.4)

AntragBonus
21.07.2026 – 31.01.202716 %
01.02.2027 – 31.07.202712 %
01.08.2027 – 31.01.20288 %
01.02.2028 – 31.07.20284 %
ab 01.08.2028entfällt

Öl, Kohle, Gas-Etage, Nachtspeicher: altersunabhängig. Gas zentral, Biomasse: ≥ 20 Jahre. Funktionstüchtig, fachgerecht entsorgt.

Einkommens-Bonus (Nr. 8.4.5)

zVE Haushaltohne Kindmit Kind < 18
bis 30.000 €40 %40 %
30.001 – 40.000 €30 %40 %
40.001 – 50.000 €10 %30 %
50.001 – 60.000 €–10 %
ab 60.001 €––

zVE = Durchschnitt 2. und 3. Jahr vor Antrag (Antrag 2026: 2023/2024), nur per ESt-Bescheid.

Ergänzungskredit 358/359

Merkmal358 (Plus)359
AntragstellerPrivatperson, Eigentum EFH oder Sondereigentum (Maßnahme nur dort), Selbstnutzung als Hauptwohnsitzalle übrigen, u. a. Vermieter, WEG, Unternehmen; MFH nur 359
Haushaltseinkommen≤ 90.000 €ohne Grenze
Zinszusätzlich verbilligtaus Bundesmitteln verbilligt
Kreditrahmenbis 100 % der förderfähigen Kosten laut Zusage (KfW) bzw. Bescheid (BAFA), auch über dem Zuschuss-Höchstbetrag; max. 120.000 € je WE
Antragüber Finanzierungspartner, Zuschuss noch nicht ausgezahlt, Zusage ≤ 12 Monate alt
Laufzeit4–35 Jahre; 1–5 Tilgungsfreijahre je Variante; Zinsbindung bis 10 Jahre bzw. gesamte Laufzeit

Konditionen tagesaktuell unter kfw.de/konditionen.

Quellen: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (Nr. 5.3, 8.3, 8.4, 8.6, TMA 3.x); KfW-Merkblatt 458, Bestellnr. 600 000 5131, Stand 09/2026; kfw.de/458; KfW-Merkblatt Ergänzungskredit 358/359, Bestellnr. 600 000 5135, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026.

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